Aufsatzspiegel mit Bändersystem

MGI Sicherheitsspiegel mit Bändersystem

Die Spiegel dieser Modellreihe bieten eine ideale Lösung für diejenigen Fahrer, die nur selten mit Anhänger unterwegs sind. Die Spiegel sind einfach anzubringen und entsprechen den aktuellen Sicherheitsvorgaben für die Anhängerspiegel. Die elastischen Bänder und Griffe sorgen dafür, dass dieser Spiegel auf die meisten der aktuellen Fahrzeugmodelle passt. 

Für alle Fahrzeuge mit einer tropfenförmigen Spiegelkopfform empfehlen wir die Aufsatzspiegel der Aero 3 Modellreihe.   

Nur als Einzelspiegel erhältlich. 

Sicherheitsspiegel Konvex  

Artikelnummer: 2103

Ersatzteile auf Anfrage lieferbar. 

Alle Originalprodukte von Milenco werden nach den hohen Qualitätsstandards gefertigt und sind nicht zu verwechseln mit den billigen Imitaten aus China.

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Gesetzliche Regelungen (geltend für Europa, Australien und die USA)

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wenn Sie mit einem Anhänger oder einem Trailer unterwegs sind, der breiter ist, als der schmalste Teil der Rückseite Ihres Fahrzeuges, sind Sie gesetzlich verpflichtet einen Zusatzspiegel anzubringen. Die Verkehrsordnung in Europa und Australien sieht ausdrücklich vor, dass man als Fahrzeugführer beiderseits über eine klare Sicht auf den Anhänger verfügt sowie eine 4 Meter breite Sicht seitlich des Anhängers hat und eine Distanz von 20 Metern ab dem hintersten Punkt auf der Fahrzeugrückseite überblicken kann. Laut der US-amerikanischen Verkehrsordnung müssen Sie in der Lage sein auf beiden Seiten des Fahrzeugs einen Abstand von 2.4m visuell zu erfassen sowie eine Sicht von 10.7m nach hinten zu haben. Im Prinzip beschreiben alle Vorschriften ähnliche Vorgaben nur auf unterschiedliche Art und Weise. Mit einem simplen Trick können Sie für sich prüfen, ob Ihre Spiegel vorschriftsmäßig angebracht sind: wenn Sie Ihre Aufsatzspiegel, von der Rückseite Ihres Fahrzeugs aus betrachtend, nicht sehen können, dann brauchen Sie zusätzliche bzw. breitere Spiegel oder Spiegel mit einem verlängerten Arm, um die erforderlichen Sichtverhältnisse zu gewährleisten. 

Mit hoher Wahrscheinlichkeit kennen Sie bereits den Ausspruch: "Wenn Du meine Spiegel nicht sehen kannst, dann kann ich dich auch nicht sehen."

Laut der aktuell geltenden Verordnung 2003/97 EC (UN46.2,46.3, oder 46.4 (ADR14.2) bzw. betreffend alle Fahrzeuge, die nach dem 26 Januar 2007 verkauft wurden, dürfen die Zusatzspiegel auf dem Zugfahrzeug um 25 cm weiter hervortreten, als der breiteste Punkt des Anhängers. An den älteren Fahrzeugtypen aus dem Zeitraum vor das in Kraft treten der besagten Verordnung dürfen die Zusatzspiegel jeweils um 20 cm weiter hervortreten als der breiteste Punkt des Anhängers.